Gesetzliche Vorgaben

Als Pilot unterliege ich den verschiedenen gesetzlichen Vorgaben im Bereich Drohnenflug. Diese Vorgaben dienen dem Schutz von Menschennähe, Industrie und Wohnorten.

Drohnenflugbeschränkungen

Es gibt spezifische Flugbeschränkungen für Drohnen, die in der Nähe von Menschen und Wohngebieten gelten. Diese Beschränkungen sollen die Privatsphäre und Sicherheit der Bürger gewährleisten.

Gesetze und Verordnungen

Ich befolgt alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen für den Drohnenflug. Dazu gehören beispielsweise die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes und der Drohnenverordnung.

Genehmigungen und Auflagen

Vor jedem Flug führe ich die notwendigen Genehmigungsverfahren durch und beachten alle Auflagen, die von den zuständigen Behörden vorgeschrieben sind. Dies umfasst beispielsweise die Einhaltung der Flugverbotszonen und die Begrenzung der Flughöhe.

Sicherheitsmaßnahmen

Um die Sicherheit von Mensch und Umgebung zu gewährleisten, ergreifen ich geeignete Sicherheitsmaßnahmen während des Drohnenflugs. Dazu gehören unter anderem Kollisionsschutzsysteme, Flugkontrollen und Sicherheitschecks vor jedem Flug.

Versicherungspflicht

Als Pilot bin ich verpflichtet, eine umfassende Haftpflichtversicherung abzuschließen, die mögliche Schäden durch den Drohnenflug abdeckt. Dadurch werde ich in der Lage sein, potenzielle Schäden zu kompensieren und für die Sicherheit aller Beteiligten zu sorgen.

Regelmäßige Weiterbildung

Als Pilot bilde ich mich regelmäßig weiter, um stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen im Bereich Drohnenflug zu sein. Dadurch gewährleiste ich ein hohes Maß an Professionalität und Sicherheit bei meiner Flügen.

 

Fortsetzung folgt!

Drohnenführerscheine

Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrem Drohnenführerschein:

Im Bereich Lehrmaterial stehen Lernvideos und Informationstexte zur Verfügung, die Ihnen die wesentlichen Kenntnisse vermitteln, die Sie benötigen, um eine Drohne sicher zu führen und den Kompetenznachweis für Fernpiloten zu erhalten. Sie können Lektion für Lektion durcharbeiten und später, wenn Sie sich sicher genug fühlen, zur Trainingsprüfung wechseln.

Damit Sie Ihre Drohne aus der Kategorie A1 und A3 ab 250 Gramm und darüber sicher und legal führen können, müssen Sie zunächst einen Nachweis für Fernpiloten erwerben. Mit diesem Zertifikat haben Sie einen Beleg in der Tasche, dass Sie die Regeln kennen und Ihre Drohne sicher führen können.

Ihr Weg zum Zertifikat gliedert sich in drei Bereiche: Der Ausbildungsbereich vermittelt Ihnen die wesentlichen Kenntnisse, die Sie zum Führen einer Drohne benötigen, im Trainingsmodul verstetigen Sie Ihr Wissen und qualifizieren sich für die Prüfung, den letzten Schritt auf dem Weg zu Ihrem Zertifikat.

Die Abnahme der Online-Theorieprüfung und die Ausstellung eines EU-Kompetenznachweises A1/A3 sind gebührenpflichtig.
Es fallen für die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises Gebühren in Höhe von 25,00 € an.

Alles ist über die Seite des LBA zu erreichen.

A1/A3

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A2

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STS

Das Fernpilotenzeugnis STS / STS Zertifikat (STS Drohnenführerschein) ist erforderlich, wenn für einen speziellen Drohnen-Einsatz die Vorgaben der Kategorie OPEN nicht passen und überschritten werden müssen und wenn für diese Einsatz-Art bereits ein Standard-Szenario (STS) vorgesehen ist und genutzt werden kann / soll.  Der Verwaltungsaufwand für Standardszenarien ist geringer als für die weiter unten beschriebenen PDRA Szenarien, da keine / weniger gesonderte Genehmigungen erforderlich sind. Beispiele für bereits existierende und genehmigte Standardszenarien (STS) sind:

  • STS-01: Einsätze mit speziellen Drohnen (Klasse C5) in dicht besiedeltem Gebiet (Wohngebieten).
  • STS-02: Einsätze außerhalb der Sichtweite (BVLOS) mit Drohnen der Drohnen-Klasse C6
  • DE.STS.FARM: Spezielle Einsätze in der Landwirtschaft (z.B. Ausbringung von Düngemitteln oder Pestiziden / Insektiziden / Fungiziden / Pflanzenschutzmitteln) mittels Drohne, die ein Abwurf von Gütern erforderlich machen und/oder spezielle schwere Drohnen erfordern.

PDRA Szenarien

Die PDRA Szenarien bieten mehr Freiheiten und ermöglichen zum Beispiel auch den Einsatz unklassifizierter Drohnen. Allerdings ist das Beantragungsverfahren aufwändiger im Vergleich zu den vereinfachten STS Standardszenarien.

  • PDRA-S01: Wie STS-01 – kann aber mit unklassifizierten Drohnen geflogen werden
  • PDRA-S02: Wie STS-02 – kann aber mit unklassifizierten Drohnen geflogen werden
  • PDRA-G01 – PDRA-G02 – PDRA-G03: Die PDRA-G Missionen basieren ebenfalls auf den STS und PDRA-S Missionen, erlauben aber größere Freigaben und besitzen somit ein erhöhtes Risiko

Flugbedingungen
 

Wetterbedingungen

Man sollte schon etwas vorrausschauen und das Wetter kennen, bevor man eine Drohne startet.

UAV Forecast

Eine App die viele Informationen bietet und ich selber nutze.

Bei bestimmten Wetterbedingungen zu Fliegen ist es wichtig, dass man nicht im Regen oder Nebel fliegt. Regen kann die Sicht stark beeinträchtigen und die Flugbedingungen gefährlich machen. Der Nebel kann die Orientierung erschweren und zu einer erhöhten Gefahr von Kollisionen führen. Daher ist es ratsam, vor dem Flug die Wetterbedingungen sorgfältig zu überprüfen und nur bei klarem Himmel und guten Sichtverhältnissen abzuheben.

METAR EDHS · Flugplatz Stade

Rehkitzrettung

Diese Änderung richtet sich hauptsächlich an Drohnenführer die diese für Landwirtschaftliche- und Tierschutzzwecke nutzen!

 

Allgmeinverfügung 2024   Download

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Bestandsdrohnen und Bestandsdrohnenregelung ab 2024

Ab 2024 ändert sich die Bestandsdrohnenregelung für alle Bestandsdrohnen. Maßgeblich fallen diverse Übergangsregelungen und Übergangsfristen weg und die Regelung für Bestandsdrohnen fällt nun in ihre dauerhafte und zeitlich unbeschränkte Form.

Bestandsdrohne unter 250g

Alle Bestandsdrohnen mit einem Abfluggewicht von unter 250 Gramm (also inklusive allem montierten Zubehör und Akku) dürfen ab 2024 und zukünftig dauerhaft in der besten Kategorie OPEN A1 geflogen werden. Also auch nahe an Menschen.
Die Drohnen dürfen nicht über Menschenansammlungen geflogen werden.
Die Drohnen dürfen nicht direkt über unbeteiligten Menschen geflogen werden
Es gibt keinen Mindestabstand zu Wohngebieten, Gewerbe- oder Industriegebieten oder Städten etc.
Das Fliegen in Wohngebieten ist also möglich – das Fliegen über Wohngrundstücken erfordert allerdings auch hier die Erlaubnis des Eigentümers.
Es ist für den Flug kein Drohnenführerschein erforderlich.
Es ist (wie für alle Drohnen) natürlich eine Drohnenversicherung / Drohnen-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Der Drohnenpilot (UAS-Betreiber) muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) als Betreiber einmalig registrieren.
Die Drohne muss (z.B. mittels Drohnenkennzeichens) mit der UAS-Betreiber-Nummer gekennzeichnet werden.

Die EU-Drohnenverordnung sowie die deutsche Luftverkehrsordnung und die GEO-Zonen müssen beachtet werden

Map Tool

Für Ihren Drohnenbetrieb steht Ihnen hier eine interaktive Karte zur Verfügung. Da das Betreiben einer Drohne geographischen Einschränkungen unterliegt, können Sie mithilfe dieser Karte einsehen, in welchen Gebieten das Fliegen mit einer Drohne nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Vorteile der neuen Bestandsdrohnenregelung

Die finale Bestandsdrohnenregelung für Bestandsdrohnen ist sehr übersichtlich und einfach – daher für jeden verständlich.
Außerdem ist die Regelung ab 2024 dauerhaft und zeitlich unbeschränkt. Alle noch existierenden Bestandsdrohnen ohne Drohnenklasse können unter dieser Regelung also zeitlich unbegrenzt und ohne weitere Änderungen für alle Zeit zukünftig weiter betrieben werden.
Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht sind mit dieser Regelung hervorragend gestellt und haben sehr große Freiheiten bei minimalen Auflagen. Sie sind fast gleichgestellt mit neuen Drohnen der Drohnenklasse C0. Es gibt dazu nur minimale Unterschiede (Vor- und auch Nachteile). Z.B. dürfen mit Bestandsdrohnen unter 250g keine vereinzelten unbeteiligten Menschen überflogen werden, mit Drohnen der Drohnenklasse C0 aber schon. Andererseits müssen C0-Drohnen ein festes Höhenlimit in der Software besitzen mit maximal 120m über dem Startpunkt. Bestandsdrohnen müssen kein festes Höhenlimit besitzen – der Pilot ist dafür verantwortlich, die Drohne maximal in einer Höhe von 120 Metern über Grund zu steuern.

Nachteile der neuen Bestandsdrohnenregelung

Drohnen über 250g landen in der schlechtesten Kategorie OPEN A3 und haben nur wenige Freiheiten.
Es gibt keine Optionen mehr für Drohnen über 250g, in einer bessere Kategorie zu gelangen

Ab 2024 Ende der Übergangsregelung für Bestandsdrohnen

Bis zum Jahre 2024 gab es noch eine Übergangsfrist und Übergangsregelung für Bestandsdrohnen unter 2kg Abfluggewicht. Diese Übergangsregelung war in zwei weitere Gruppen unterteilt und schaffte nochmals zusätzliche Freiheiten und Erleichterungen für einige Modelle. Doch diese Übergangsregelung und Übergangsfrist für Bestandsdrohnen fand ab Januar 2024 ihr Ende und darf somit nicht mehr angewandt werden.
Diese nun veraltete Drohnenregelung besagte:
zusätzlich zu den Bestandsdrohnen unter 250 Gramm durften auch alle Drohnen bis 500 Gramm in der besten Kategorie OPEN A1 (also nahe an Menschen) fliegen. Natürlich galt auch für diese Drohnen (über 250g und bis 500g) trotzdem die Voraussetzung der Bestandsdrohnenregelung, daß der kleine Drohnenführerschein erforderlich sei.
Bestandsdrohnen über 500g und bis zu 2kg Abfluggewicht durften optional anstatt in der Kategorie OPEN A3 in der Kategorie OPEN A2 (also näher an Menschen) geflogen werden, wenn der Pilot zusätzlich auch den großen EU Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis A2) besaß. Der Mindestabstand zu unbeteiligten Menschen betrug dann allerdings 50 Meter.

Bestandsdrohne über 250g

Alle Bestandsdrohnen mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm (also inklusive allem montierten Zubehör und Akku) dürfen ab 2024 und zukünftig dauerhaft ausschließlich in der schlechtesten Kategorie OPEN A3 geflogen werden. Also nur weit weg von Menschen.
Es muss sichergestellt sein, daß keine unbeteiligten Menschen in der Nähe des Fluggebietes auftauchen können.
Die Drohnen dürfen somit auch nicht über Menschenansammlungen oder direkt über unbeteiligten Menschen geflogen werden
Es gilt ein seitlicher Mindestabstand von 150 Metern zu Wohngebieten, Gewerbe- oder Industriegebieten, Erholungsgebieten und somit auch Städten etc.
Das Fliegen in Wohngebieten ist somit verboten.
Es wird für den Flug der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis A1 / A3) benötigt.
Es ist (wie für alle Drohnen) natürlich eine Drohnenversicherung / Drohnen-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Der Drohnenpilot (UAS-Betreiber) muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) als Betreiber einmalig registrieren.
Die Drohne muss (z.B. mittels Drohnenkennzeichens) mit der UAS-Betreiber-Nummer gekennzeichnet werden.

Die EU-Drohnenverordnung sowie die deutsche Luftverkehrsordnung und die GEO-Zonen müssen beachtet werden

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